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Mehr Rente, Entlastungen bei Steuer, höherer Mindestlohn

Im Juli 2022 treten wieder Änderungen in Kraft. Rentnerinnen und Rentner erhalten mehr Geld, zudem gibt es Entlastungen bei der Steuer aufgrund eines höheren Grundfreibetrags. Die EEG-Umlage entfällt, was zu leichten Entlastungen bei den Stromkosten beiträ

Der 1. Juli bringt für die Bürgerinnen und Bürger wieder einige Änderungen mit sich. Und das merken zunächst die Rentnerinnen und Rentner in ihrem Portemonnaie. Für das Jahr 2022 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus, nachdem im Jahr zuvor die Renten weniger stark stiegen. Im Westen werden die Renten um 5,35 Prozent raufgesetzt, im Osten sogar um 6,12 Prozent. Ein wichtiger Grund für das deutliche Rentenplus ist die Lohnentwicklung: steigen die Löhne, steigen in der Regel auch die Renten. Und hier hatten sich im Vorjahr die Löhne wieder deutlich erholt, nachdem sie im ersten Corona-Jahr 2020 zunächst eingebrochen waren.

Auch bei der Steuer gibt es Änderungen. Hier werden Arbeitnehmer entlastet. Ein Grund ist das sogenannte Steuerentlastungsgesetz 2022, das auch helfen soll, die Bürger angesichts der hohen Inflation zu entlasten. So steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro im Jahr. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Wer weniger verdient, der muss bis zu dieser Grenze keine Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wer hingegen mehr Lohn erhält, dem bleibt das Einkommen zumindest bis zu dieser Grenze steuerfrei.

Außerdem wird die Entfernungspauschale erhöht: um drei Cent auf 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer. Ursprünglich war dieser Reformschritt erst für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, doch angesichts hoher Spritpreise zieht die Bundesregierung diesen nun vor. Die höhere Entfernungspauschale gilt vorerst für die Jahre 2022 bis 2026.

Ebenfalls raufgesetzt wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Steuer. Das bedeutet: die Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Steuererklärung eine höhere Pauschale für Werbungskosten anrechnen lassen. Das Finanzamt darf den Arbeitnehmerpauschbetrag auch dann nicht kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Dieser Betrag erhöht sich von 1.000 Euro jährlich auf nun 1.200 Euro. Ein Nachweis der Werbungskosten ist nur notwendig, wenn darüberhinausgehende Werbungskosten geltend gemacht werden.

Ausgezahlt werden soll im Juli auch der sogenannte Kinderbonus. Dieser soll zusätzlich zur Energiepauschale von 300 Euro Familien entlasten, da die Energie- und Lebenshaltungs-Kosten deutlich gestiegen sind. Ganze 100 Euro gibt es extra: ob dies ausreicht, um die deutlich steigenden Preise aufzufangen, darf bezweifelt werden. Die Bundesregierung schätzt zum Beispiel, dass sich die Kosten für Gas verdoppeln oder gar verdreifachen könnten. Das werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Nebenkosten-Abrechnung im Herbst zu spüren bekommen.

Ebenfalls Teil der Entlastungen ist der Wegfall der sogenannten EEG-Umlage. Sie war gedacht, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren. Die Kilowattstunde Strom kostet dadurch 3,72 Cent weniger als bisher. Doch viel bringt auch sie nicht. Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt werde dadurch um 35 Euro im Jahr entlastet, so hat der Bayerische Rundfunk errechnet.

Die Krux an Versicherungen ist ja: Man weiß nicht, ob man sie brauchen wird. Wenn nicht, sind die Einzahlungen für die Katz. Es gibt Tarife, bei denen man am Ende der Laufzeit sein Geld wieder zurückbekommen soll. Clever sind sie nicht.

Eine Unfallversicherung kann eine sinnvolle Investition sein. Die meisten Kunden müssen sie freilich nie in Anspruch nehmen, zu ihrem eigenen Glück. Die Beiträge sind dann natürlich trotzdem weg, so will es das Versicherungsprinzip. Wer sich umsieht, wird auf dem Markt aber auch Policen mit Beitragsrückgewähr (UBR) finden. Das „Öko-Test“-Magazin hat sich die Angebote angesehen und rät: Finger weg! Wer bereits eine Police besitzt, sollte demnach sehen, dass er sie los wird oder zumindest beitragsfrei stellt.

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Kapitallebensversicherung: Ein kleiner Teil des Beitrags fließt in eine Unfallversicherung. Der größere Teil wird angelegt und verzinst. Am Ende erhält man eine garantierte Kapitalauszahlung und gegebenenfalls noch eine Überschussbeteiligung. Der Begriff „Beitragsrückgewähr“ ist also eigentlich irreführend, schließlich bekommt man nicht die Versicherungsbeiträge wieder zurück, sondern den verzinsten Sparanteil.

„Öko-Test“ hat nun 18 Tarife von sechs Anbietern mit laufender oder einmaliger Zahlung untersucht und ermittelt, mit welcher Verzinsung die Kunden für ihr Sparkapital rechnen können. Die Versicherer nannten dafür die garantierte und die prognostizierte Kapitalauszahlung. Weil nicht klar ist, welcher Teil des Beitrags letztlich in den Unfallschutz fließt, hat das Magazin einfach vergleichbare Unfalltarife zugrunde gelegt, jeweils einen teuren und einen günstigen. Geht man von einem teuren Unfallschutz aus, fällt die Rendite höher aus. Die Auszahlung wird schließlich mit einem geringeren Sparanteil erzielt.
Negativrendite möglich

Das Ergebnis der Analyse ist eindeutig: Die Unfallversicherung mit Sparvertrag lohnt sich nicht. Selbst wenn sie von einer teuren Unfallversicherung ausgingen, kamen die Tester bei monatlicher Zahlung bestenfalls auf eine Renditegarantie von 0,76 Prozent beim UBR Plus Tarif der Versicherungskammer Bayern. In vielen Fällen war die garantierte Beitragsrendite sogar negativ. Bei der Unfall comfort der R+V kamen minus 0,67 Prozent heraus, noch größer war der Verlust mit minus 1,32 Prozent beim der UBR Flexi Plus der Allianz.

Zur garantierten Rendite kommen noch die Überschüsse. Die sind allerdings unsicher. Im Allianz-Tarif käme man mit der prognostizierten Überschussbeteiligung auf eine Beitragsrendite von 0,33 Prozent. Bei der Versicherungskammer Bayern wären es immerhin 1,89 Prozent. Besser sind die Aussichten bei Unfallversicherungen gegen Einmalbetrag. Hier reichen die prognostizierten Beitragsrenditen von 1,58 Prozent bis 2,93 Prozent – wie gesagt, unverbindlich und nur für das Sparkapital, nicht für den Gesamtbeitrag. In der Vergangenheit, so zeigt der „Öko-Test“-Vergleich, hätte man mit einer Anlage in durchschnittliche verzinste Sparbriefe deutlich besser abgeschnitten. Selbst wenn man den Sparanteil statt in die Versicherung in ein Tagesgeldkonto investiert hätte, wäre die Rendite nicht schlechter gewesen. Dafür sei das Geld dort ständig verfügbar.

Noten haben die Ökotester diesmal gar nicht verteilt – die seien ohnehin bestenfalls „mangelhaft“ ausgefallen. Wer noch einen UBR-Vertrag hat, der sollte ihn nach Möglichkeit kündigen oder beitragsfrei stellen, rät das Magazin und bestätigt damit den Bund der Versicherten und andere Verbraucherorganisationen. Ein solcher Schritt entlastet auf jeden Fall das Portemonnaie: Während normale Unfallversicherungen schon ab rund 15 Euro im Monat zu haben sind, muss man für eine Versicherung mit Beitragsrückgewähr mindestens das Vier- oder Fünffache kalkulieren. Statt darauf zu bauen, einen Teil des Geldes schlecht verzinst zurückzubekommen, sollte man sich besser selbst um die Auszahlung kümmern.

Quelle: n-tv.de , ino
20. Juli 2015/ News

Altersvorsorge: Die Bundesbürger werden immer älter – auch dank des medizinischen Fortschritts. Dennoch glauben viele Deutsche nicht daran, dass sie das 90. Lebensjahr erreichen und liegen damit, rein statisisch gesehen, falsch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt die drei mutmaßlich größten Irrtümer zum Thema Altersvorsorge vor.
Irrtum Nummer 1: Viele Deutsche glauben nicht daran, dass sie 90 Jahre alt werden

Sicher: keiner kann genau vorhersagen, wie alt er wird. Aber viele Bundesbürger schätzen ihre Lebenserwartung zu niedrig ein. Immerhin vier von fünf Bundesbürgern rechnen im Durchschnitt nur mit 82 Lebensjahren. Mit dieser Einschätzung liegen sie meist deutlich daneben. Von den Frauen, die 1965 geboren wurden und aktuell 50 Jahre alt sind, werden ungefähr 48 Prozent das 90. Lebensjahr erreichen, so Prognosen des Statistischen Bundesamtes. Und weil die Lebenserwartung in der Regel steigt, liegt der Anteil bei den heute 30-jährigen bereits bei 56 Prozent. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist rund 4 Jahre niedriger – bei 85 Jahren. Aber auch hier ist mit einer zunehmenden Lebensdauer zu rechnen.
Irrtum Nummer 2: Die Rente wird länger gebraucht, als viele annehmen

Ähnlich pessimistisch äußern sich deutsche Bundesbürger, wenn es um die Rentenbezugsdauer geht. So glaubt die Mehrheit, dass sie maximal 15 Jahre lang von ihrer Altersrente leben wird, und richten darauf ihre Altersvorsorge aus. Ein fataler Irrtum: Während Neurentner bei ihrem Renteneintritt 1960 knapp zehn Jahre Rente bezogen, lag die Bezugszeit 2014 laut Deutscher Rentenversicherung bereits bei 17,3 Jahren. Frauen können sich aktuell sogar über eine Rentendauer von 20,8 Jahren freuen.
Irrtum Nummer 3: Sinkende Lebenserwartung bei steigendem Alter? Weit gefehlt!

Die Bundesbürger sind der Überzeugung, dass mit jedem neuen Lebensjahr die eigene Lebenserwartung sinkt. Das Gegenteil ist der Fall: Der Grund liegt darin, dass bestimmte Gesundheits- und Unfallrisiken in jungen Jahren höher sind. Ein 1990 geborenes Kind hatte eine durchschnittliche Lebenserwartung von 83.7 Jahren. Im Alter von 15 Jahren ist die Lebenserwartung des Kindes bereits auf 84,6 Jahre gestiegen.

Autor: Adelheid Schuster-Kenziger
16. Juli 2015/ News

Manche Kassenärzte rechnen Leistungen bei der Krankenkasse falsch ab, entweder weil sie mit der Bürokratie überfordert sind oder weil sie so ihr Honorar aufbessern wollen. Die Konsequenzen können bitter sein, wenn der Patient später eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen anderen Vertrag mit Gesundheitsfragen abschließt. Die falschen Angaben des Arztes können bewirken, dass der Privatversicherer wegen Arglist den Vertrag anfechtet.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss zunächst einen Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand ausfüllen. Der Antragsteller muss in der Regel Angaben zu seinen Erkrankungen der vergangenen drei Jahre machen – ob er einen Bandscheibenvorfall hatte, in psychologischer Behandlung war oder unter Diabetes leidet. Werden diese Fragen falsch beantwortet, kann der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit die Zahlung der Rente wegen Arglist verweigern. Der Betroffene geht selbst dann leer aus, wenn er jahrelang Beiträge gezahlt hat.
Ärztliche Abrechnungsfehler in der GKV sind Gefahr für Versicherte

Was aber, wenn der Versicherungsnehmer alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hat – und dann trotzdem seine Rente nicht erhalten soll? Weil es nicht sein Fehler war, dass in seiner Gesundheitsakte mutmaßliche Vorerkrankungen erscheinen, sondern der Fehler eines behandelnden Arztes? Weil der Mediziner gegenüber der Krankenkasse falsche Leistungen abgerechnet hat?

Dieses Szenario ist leider nicht unwahrscheinlich, wie ein gestriger Beitrag des ARD-Magazins Plusminus zeigt. Schuld daran in auch die Intransparenz des gesetzlichen Krankenversicherungs-Systems. Patienten werden normalerweise im Unklaren darüber gelassen, welche Leistungen ein Arzt gegenüber der Krankenkasse geltend macht. Und so kann es passieren, dass aus einem Gesunden plötzlich ein psychisch Kranker wird oder ihm der Arzt eine Erkrankung des Stützapparates andichtet: Manchmal schlicht deshalb, um ein höheres Honorar kassieren zu können.
“Nur die Hälfte aller Ärzte hatte korrekt abgerechnet“

PlusMinus verdeutlicht das Problem am Beispiel einer jungen Mutter, die für ihre Tochter mehrere private Versicherungen mit Gesundheitsfragen abschließen wollte. Doch die Frau ist besonders vorsichtig. Zuvor holte sie eine Versicherungsauskunft bei ihrer Krankenkasse ein und ließ sich kostenlos eine Liste schicken, auf der alle ärztlichen Leistungen der letzten Jahre aufgeführt waren. Um herauszufinden, welche Honorare die Ärzte für Behandlungen ihrer Tochter abgerechnet haben, musste sie nun die dort aufgeführten Abrechnungsziffern in konkrete Leistungen zurückübersetzen.

Das Ergebnis war erschütternd. „Ich bin auf sehr viele Fehler bei den ärztlichen Diagnosen, aber vor allem bei den abgerechneten Leistungen gestoßen“, berichtet die Frau, die aus Angst vor ihrer Krankenkasse und den Ärzten anonym bleiben will. „Nur die Hälfte aller Ärzte, bei denen mein Kind in Behandlung war, hatte korrekt abgerechnet. Die Anderen viel zu viel“.

Ein Beispiel: Das Kind wurde vor einigen Jahren von einem Insekt gestochen. Rund um die Einstichstelle bildete sich eine Schwellung der Haut, die ärztlich behandelt werden musste. Der Arzt verschrieb eine Salbe. „Abgerechnet hat er aber anschließend neben dem normalen Honorar zusätzlich die Behandlung einer Angststörung, obwohl das Kind gar nicht verängstigt war“, erklärt die Mutter. Sie stellte den Arzt zur Rede. Er sagte eine Korrektur zu, also die Löschung der psychischen Erkrankung aus den Unterlagen.
Private BU-Versicherung hätte Leistung verweigern und Vertrag anfechten können

Wie fatal sich die falsche Abrechnung des Arztes hätte auswirken können, zeigt die Tatsache, dass viele private Versicherungen in ihren Gesundheitsfragen nach eben jenen Angststörungen fragen. Auch die Mutter hätte im Fragebogen eine Angststörung angeben müssen, wenn sie für ihre Tochter etwa eine private Pflegeversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung hätte abschließen wollen. Wenn der Versicherer aber beim Abgleich der Behandlungsdaten auf solche Fehler stößt, wird er den Vertrag später anfechten und arglistige Täuschung annehmen. Ein Ablehnungsschreiben kann folgendermaßen aussehen: „Die uns vorliegenden Unterlagen belegen, dass Ihre damaligen Erklärungen zum Gesundheitszustand nicht richtig waren. (…) Wir treten deshalb von der Versicherung zurück.“

Rechtsanwältin Beatrix Hüller sah sich bereits mit Fällen konfrontiert, in denen die Versicherung aufgrund falscher Abrechnungen von Kassenärzten einen Vertrag anfocht. Gegenüber Plusminus erklärt sie: „Ich erinnere mich an einen Fall, da hat der Arzt nicht leichte Verspannungen aufgeschrieben, was es war, sondern den Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall. Und dann kann der Versicherer eben die Arglistanfechtung aussprechen, was damals auch passiert ist.“

Ebenso bedenklich ist es, wenn der Arzt die Behandlung einer mutmaßlichen chronischen Erkrankung in Rechnung stellt, obwohl diese gar nicht vorliegt. Auch hier wurde die Plusminus-Zeugin fündig. Über Jahre hinweg hatte ein Arzt in jedem Quartal die Ziffer 04221 abgerechnet – eine Pauschale für die Behandlung eines chronisch Kranken. Dabei war das Kind gar nicht chronisch erkrankt, wie der Arzt auch eingestehen musste. „Es gibt bestimmte Ziffern im Abrechnungssystem der Ärzte, die man manchmal auch als Streublümchenziffern bezeichnet. Die halt am Ende des Quartals noch über die Abrechnung gestreut werden, um noch ein bisschen mehr abrechnen zu können“, erklärt Gesundheitsexpertin Dina Michels. Ein fauler Trick der Ärzte, der dem Patienten den BU-Schutz kosten kann: Wer eine chronische Krankheit in den Gesundheitsfragen verschweigt, handelt arglistig.
Patientenquittung ausstellen lassen!

Das Problem: Viele Kassenpatienten bemerken eine falsche Abrechnung des Arztes gar nicht, weil sie im Gegensatz zu Privatversicherten keine Quittung nach einer Behandlung erhalten. Tatsächlich haben aber auch gesetzlich Versicherte ein Recht auf eine Patientenquittung, wie Plusminus erklärt. Auch kann der GKV-Patient von seiner Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung eine Versichertenauskunft verlangen, in der alle ärztlichen Diagnosen und Honorare aufgeführt sind.

Kontrolliert werden die rund 150.000 ambulanten Ärzte in Deutschland durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Doch diese lehnten eine Stellungnahme gegenüber Plusminus ab. Die maschinelle Kontrolle sei lückenhaft und könne nicht überprüfen, welche Leistungen gar nicht erbracht werden, erläutert Michels. „Das weiß am Ende immer nur der Patient und der Versicherte bei der Krankenkasse, ob eine Leistung erbracht wurde oder nicht.“

Die Richtigkeit der Arzt-Abrechnungen sollte auch vor Abschluss einer Police mit Gesundheitsfragen überprüft werden, etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehrere Versicherungsmakler haben gegenüber Versicherungsbote bestätigt, dass sie ihre Mandanten auffordern, eine entsprechende Auskunft von ihrer Krankenkasse einzuholen. So können schon vor Abschluss eines Vertrages Fehler erkannt und geklärt werden.

Quelle: ARD Plusminus / Autor: Mirko Wenig